Wir dokumentieren eine Stellungnahme der AJZ Neumünster.
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Konzertverbot für die AJZ Neumünster?!
Bereits seit 1972 betreibt der gemeinnützige Verein „Aktion Jugendzentrum e.V.“ das selbstverwaltete Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum AJZ Neumünster in der Friedrichstraße 24.
Neben pädagogischen Angeboten für Kindern und Jugendlichen sind Konzerte und andere Kulturveranstaltungen ebensolange ein zentraler Bestandteil unseres Angebots. Als Bühne für Schüler- und Nachwuchsbands aus der Stadt, aber auch als Veranstaltungsort für bekanntere Bands aus ganz Europa und den USA prägt das AJZ seit Jahrzehnten die jugendkulturelle Szene der Stadt. Vom jährlichen Nachwuchsbandabend über Abi-Parties bis hin zu Konzerten von bekannten Acts wie „Fettes Brot“, „Good Riddance“ oder Kabarettist „Dietrich Kittner“ bietet das AJZ jungen und junggebliebenen Menschen seit über 40 Jahren ein vielfältiges Kulturprogramm abseits vom kommerzorientierten Mainstream.
Hiermit könnte aber bald Schluss sein, denn der Fachdienst „Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ hat eine Ordnungsverfügung erlassen, die eine Sperrzeit für Veranstaltungen in unserem Hause für die Zeit von 22:00 bis 10:00 Uhr festsetzt.
Dies kommt einem Verbot von Konzerten im AJZ gleich, da diese Art von Veranstaltungen nach allgemeinem kulturellen Verständnis in den Abendstunden stattfindet. Bei einem erzwungenen Veranstaltungsende um 22:00 Uhr mache solche Veranstaltungen aber kaum mehr einen Sinn, da unserer Erfahrung nach vor 19 Uhr nicht mit Besucher_innen zu rechnen ist.
Den Hintergrund der Ordnungsverfügung bilden Anwohnerbeschwerden und mögliche Überschreitungen der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen.
Zu letzterem Punkt ist zu sagen, dass bisher keine Schalldruckpegelmessung durch den zuständigen Fachdienst und mit geeigneten technischen Geräten gegeben hat, sondern auf Basis von Näherungswerten und subjektiven Einschätzungen argumentiert wird.
Zu ersterem Punkt ist zu sagen, dass die erwähnten Beschwerden von Einzelpersonen aus nur einem angrenzenden Haus geäußert wurden. Diese sind zudem erst vor einigen Jahren in das Haus eingezogen und wussten vorher, dass es in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Jugend- und Kulturzentrum gibt. Der überwiegende Teil der Anwohner_innen toleriert unsere Kulturveranstaltungen oder steht unserer Einrichtung positiv gegegenüber, da unsere pädagogischen Angebote eine wichtige Anlaufstelle für die Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft bilden.
Diese beiden Aspekte wurden vom zuständigen Fachdienst beim Erlass der Verfügung eben sowenig berücksichtigt wie die Tatsache, dass die Aktion Jugendzentrum e.V., wie beschrieben, seit Jahrzehnten erfolgreiche Jugendkulturarbeit betreibt und norddeutschlandweit eine feste Institution der Kulturszene ist. Außer unseren Veranstaltungen gibt es in der Stadt nahezu keine nicht-kommerziellen Kulturangebote für junge Menschen.
Wir sind bei der Durchführung unserer Konzerte natürlich immer bemüht, unsere Veranstaltungen so nachbarschaftsverträglich wie möglich durchzuführen. Beispielsweise beenden wir Auftritte von Livebands um 24 Uhr und führen in der Regel nicht mehr als ein bis zwei Kulturveranstaltungen pro Monat durch. Auch finden ein- bis zweimal jährlich Gesprächsrunden mit Nachbar_innen, Polizei und Fachdiensten der Stadt Neumünster statt, um mögliche Konflikte zu klären.
Trotz aller Bemühungen unsererseits und ungeachtet der Bedeutung unserer Veranstaltungen für die Kulturlandschaft und die Jugendlichen Neumünsters wurden die Beschwerden einzelner Nachbar_innen nun zum Anlass genommen, die verwaltungsrechtliche Keule der Ordnungsverfügung gegen uns einzusetzen.
Diesen Versuch, unsere über Jahrzehnte aufgebaute Kulturarbeit quasi zu verbieten, werden wir nicht hinnehmen. Gegen die Ordnungsverfügung wurde bereits Widerspruch eingelegt und unser Rechtsanwalt prüft weitere Schritte.
Da die Verfügung zur Zeit verwaltungsrechtlich nicht rechtskräftig ist, werden wir unsere Kulturarbeit wie bisher und im Rahmen der mit der Nachbarschaft getroffenen Absprachen aufrecht halten.
^Donnerstag, 6.4. Infoveranstaltung zum Konzertverbot
Beginn 19 Uhr
Hinterher veganes Essen^
Kultur ist da wo sie gemacht wird!
Die Aktion Jugendzentrum e.V.