In dem aktuellen 129a-Verfahren gegen mehrere Menschen aus dem Raum Hamburg/Bad Oldesloe (http://soligruppenord.blogsport.de) und Berlin gab es heute, am 26.07.07 eine Zeuginnenanhörung durch die Bundesanwaltschaft (BAW) beim Landeskriminalamt (LKA) in Kiel, die von einer Soliaktion begleitet wurde.
30-40 FreundInnen und GenossInnen begleiteten die Betroffene am frühen Nachmittag mit einer kleinen, kraftvollen Demo zum LKA-Gebäude im Kieler Mühlenweg. Die Polizei wirkte überrascht und hatte offensichtlich nicht mit einem solchen Aufsehen gerechnet. Die DemonstrantInnen platzierten sich vor der Einfahrt des LKA-Komplexes und warteten dort auf die Genossin, die von ihrem Anwalt zur Vernehmung begleitet wurde. Nach einer guten halben Stunde konnten die AktivistInnen ihre Genossin unter Applaus zurück empfangen.
Die vorgeladene Genossin verweigerte die Aussage und berief sich über ihren Anwalt auf §55 (persönliche Gefährdung durch Selbstbelastung). Klar ist, dass sie in dem Verfahren keine Aussage machen wird. Die BAW ließ verlauten, dass sie die Zulässigkeit des §55 überprüfen würde oder ob jetzt Zwangsmittel zur Erpressung von Aussagen verhängt werden könnten.
Sollte die Aussageverweigerung nach dem §55 nicht anerkannt werden, droht der Genossin eine weitere BAW-Vorladung, dann unter Umständen direkt nach Karlsruhe. Hier könnten gegen sie Zwangsmittel in Form von Geldstrafen (5-1000 €) oder Beugehaft bis zu einem halben Jahr verhängt werden.
Von Indymedia