Während des Watcha Clan-Konzerts am 13.08.06 gab es einen Prozesskosten-Spendenaufruf für einen wegen des Verklebens eines Antifa-Aufklebers zu einer Geldstrafe verurteilten Antifaschisten.
^ Dokumentation des Redebeitrags:
„Am 3.8.06 gab es vorm Amtsgericht Kiel einen Prozess gegen einen Anarchisten, weil er vor eineinhalb Jahren einen Aufkleber gegen einen Ampelpfahl geklebt haben soll.
Irgendwelche Denunzianten-Deutsche alarmierten die Bullen, die dann mit zwei Einsatzfahrzeugen aufschlugen, Personalien feststellten und ca. 25 Aufkleber einzogen. Die Aufkleber riefen zur Antifa-Demo gegen den Naziaufmarsch vom 29.01.05 in Kiel auf.
Die Bullen versuchten zuerst einen Aufruf zu Straftaten daraus zu konstruieren, weil eines der Motive auf den Aufklebern eine brennende Mülltonne in einem Verkehrsschild darstellte, welchen die Staatsanwaltschaft jedoch verwarf und machte daraus einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz machte.
125 Euro Strafe wurde dann in einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Rechnung gestellt. Dafür, dass ein Aufkleber ohne Genehmigung im öffentlichen Raum verklebt wurde, auf einen Ampelpfahl, der eh schon von oben bis unten beklebt war, zum teil sogar mit kommerzieller Werbung, auf der sogar die Firmentelefonnummern abgedruckt waren!
Dagegen haben wir Einspruch eingelegt. Beim Einlegen eines Einspruches gegen eine Ordnungswidrigkeit kommt es zur Gerichtsverhandlung, wenn der Einspruch nicht zurückgezogen wird.
Wir entschieden uns, trotz geringer Erfolgsaussichten, diesen Prozess zu führen, da es zuvor ähnliche Verfahren gab, wegen Plakatieren im öffentlichen Raum, wo es zum Freisprüchen oder mindestens zur Einstellung kam.
Zu Beginn des Prozesses gab es vom Publikum aus eine kleine Soliaktion. Es wurde ein Transparent an die Wand des Gerichtssaals gehängt mit der Aufschrift : „Deutschland auf die Fresse kleben, Ordnungswahn verdirbt das leben!“ Darüber war der Richter nicht offensichtlich sehr erfreut und ließ das Transpi von den Justizbullen entfernen.
Der Angeklagte verweigerte selbstverständlich die Aussage. Es wurde lediglich ein Bullenzeuge gehört, der zum Vorwurf allerdings nichts aussagen konnte. Der Bulle erzählte jedoch, dass er damals dem Angeklagten über seine Rechte informiert hätte und dass der Angeklagte das Verkleben des Aufklebers zugegeben hätte, was schlichtweg erlogen ist. Das benutzte der Richter als Begründung des Urteils, obwohl nicht einmal festgestellt werden konnte, auf welchen Ampelpfahl und wo darauf der Aufkleber verklebt worden ist.
Der selbstgefällige Scheißrichter gab sich nicht mal die Mühe den Schein eines Rechtsstaates oder der Neutralität der Justiz zu wahren, sondern ignorierte den Verteidiger und gewährte ihm nicht sich mit seinem Mandanten zu beratschlagen. Der Richter sagte, er sei gelangweilt und desinteressiert von der Argumentation des Verteidigers. Der Verteidiger berief sich darauf, dass die Meinungsfreiheit über dem Straßen- und Wegegesetz steht und dass der öffentliche Raum genau dafür da sei, also für öffentliche Bekanntmachungen, vor allem, wenn sich diese gegen Neonazis bzw. Naziaufmärsche richten.
Der Richter hat bewusst eine Strafe von 100 Euro verhängt, da eine Berufung erst rechtlich zulässig ist, wenn die Strafe, 100 Euro überschreitet. Der Verteidiger will noch prüfen, ob rechtlich noch etwas zu beanstanden ist, aufgrund der Verweigerung des Richters, dem Verteidiger die Beratungszeit zu gewähren.
Neben der Strafe von 100 Euro müssen nun noch Anwalts- und Gerichtskosten aufgetrieben werden. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. auf 450 Euro.
Davon wird die Rote Hilfe sicherlich einen Teil tragen. Den anderen Teil müssen wir durch Solidarität aufbringen.
Deshalb fordere ich euch auf etwas Geld für die anfallenden Kosten zu spenden!!“ ^